SVP-Statuten
I. Name, Zweck und Tätigkeit Art. 1 Name Unter dem Namen „Schweizerische Volkspartei Spreitenbach“, nachstehend „SVP Spreitenbach“ genannt, besteht, mit Sitz in Spreitenbach, eine demokratisch organisierte politische Partei in der Rechtsform eines Vereins, gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Die SVP Spreitenbach ist eine Ortssektion der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Aargau und des Bezirks Baden. Art. 2 Zweck Die SVP Spreitenbach setzt sich für eine gesunde und ausgewogene Entwicklung der Gemeinde und der Region. Sie achtet auf die fortschrittliche und freiheitliche Ausgestaltung der öffentlichen Einrichtungen. Sie fördert die Volkswohlfahrt sowie den geistigen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt. Als Richtlinien gelten die eigenen, kantonalen und schweizerischen Parteigrundsätze und Aktionsprogramme. Art. 3 Tätigkeit Die SVP Spreitenbach beteiligt sich in erster Linie an der Gemeindepolitik. Die Partei sucht ihre Ziele zu erreichen durch: • Stellungnahme zu politischen Fragen • Behandlung von Fragen im Einflussbereich der Gemeinde, des Bezirks, des Kantons und des Bundes • Beteiligung an Wahlgeschäften auf Stufe Gemeinde, Bezirk, Kanton und Bund • Informative und gesellige Veranstaltungen • Pflege von bürgerlichem Gedankengut in Politik, Wirtschaft und Kultur • Werbung neuer Mitglieder • Zusammenarbeit mit der Bezirkspartei Baden und der Kantonalpartei Aargau II. Mitgliedschaft Art. 4 Erwerb Die Mitgliedschaft wird durch Beschluss des Vorstandes aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung erworben. Ein abweisender Entscheid kann an die Parteiversammlung weitergezogen werden. Art. 5 Erlöschen Die Mitgliedschaft erlischt durch: • Tod • Schriftliche Austrittserklärung • Unbegründete Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages • Ausschluss aus wichtigen Gründen (Art. 72 Abs. 3 ZGB) unter Gewährung des Rechtlichen Gehörs, durch die Generalversammlung.
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